Wie beantrage ich einen Reisepass?
Ab sofort benötigt jeder Antragsteller einen Termin. Bitte informieren Sie sich zuerst über die vorzulegenden Unterlagen, bevor Sie sich selbst unter dem unten aufgeführten Link in das Terminvergabesystem der Botschaft eintragen.
Bitte tragen Sie sich nur in das für Passanträge vorgesehene Terminsystem ein, ansonsten können Sie Ihren Termin leider nicht wahrnehmen.
Jeder Antrag zur Ausstellung eines Reisepasses, einschließlich für alle Kinder, muss persönlich in der Botschaft gestellt werden. Minderjährige (bis 18 Jahre) müssen in Begleitung beider Eltern erscheinen.
Sowohl bei Erstantrag als auch bei Folgeanträgen (Passverlängerungen sind nicht möglich) ist es nunmehr notwendig, alle relevanten Unterlagen im Original vorzulegen, da diese in das Passarchiv eingescannt werden. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Ihrem nächsten Passantrag diese Unterlagen nicht mehr vorlegen müssen.
Unvollständige Unterlagen oder unvollständig ausgefüllte Passanträge können nicht entgegen genommen werden.
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung eines Reisepasses vorgelegt werden:
Passantrag für Kinder [pdf, 146,97k]
Passantrag für Volljährige und verheiratete Minderjährige [pdf, 124,88k]
- automatische Terminbestätigung per Mail
- derzeitiger deutscher Reisepass;
- israelische Identitätskarte des Antragstellers und bei Minderjährigen die Identitätskarte der Eltern mit „Sefach“;
- zwei Passfotos (s.u.);
- deutscher Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde von Ihnen, Ihren Eltern oder Ihren Großeltern, je nachdem, wer in der Familie diese Urkunde zuletzt erhalten hat. Sollten Sie nicht mehr im Besitz der Originaldokumente sein, kann es zu Verzögerungen bei der Beantragung Ihres Antrages kommen;
Muster Staatsangehörigkeitsausweis [pdf, 122,73k]
Muster Einbürgerungsurkunde [pdf, 127,86k]
- Ihre Geburtsurkunde und Heiratsurkunde. Sofern Sie in Israel geboren sind, wird gebeten, eine internationale Geburtsurkunde (bilingual Englisch/Hebräisch) im Original vorzulegen;
- Geburtsurkunde Ihres Kindes. Sofern Ihr Kind in Israel geboren wurde, wird gebeten, eine internationale Geburtsurkunde (bilingual Englisch/Hebräisch) im Original vorzulegen;
- eine Bescheinigung des israelischen Innenministeriums über die (Ehe-)Namenswahl, sofern Sie nach der Heirat einen anderen als in der Heiratsurkunde angegebenen Namen gewählt haben;
- eine deutsche Bescheinigung über den Ehenamen und/oder den Namen der Kinder, sofern Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben;
Muster Namensbescheinigung [pdf, 79,5k]
Sollten Sie und Ihr Ehepartner keinen gemeinsamen Ehenamen führen, bitten wir Sie, dass Sie sich wegen einer möglichen Namenserklärung vorab unter folgender Telefonnumer informieren: +972-3-6931-305/6.
- eine israelische Staatsangehörigkeitsbescheinigung bzw. Negativbescheinigung bei deutschen Neueinwanderern, ggf. die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit;
- Muster - Israelische Staatsangehörigkeitsbescheinigung [pdf, 297,01k]
- Muster Negativbescheinigung [pdf, 414,21k]
- Nachweis des Militärdienstes zwischen dem 01.01.2000 und 06.07.2011 mit Angaben zu den Pflichtdienstzeiten und freiwilligen Dienstzeiten (keva);
Muster Entlassungspapiere [pdf, 871,07k]
- die vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle, falls zwischen dem 01.01.2000 und 06.07.2011 freiwilliger Dienst (keva) geleistet wurde;
- Befreiungsbescheinigung der israelischen Streitkräfte, wenn kein Militärdienst geleistet wurde;
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland, falls ein deutscher Wohnsitz in Ihrem letzten Pass eingetragen ist.
Alle deutschen, englischen und hebräischen Urkunden sind im Original ohne Übersetzung vorzulegen. Unterlagen in einer anderen Sprache müssen mit einer deutschen, englischen oder hebräischen Übersetzung von einem Notar oder vereidigten Übersetzer versehen sein.
Sollten Sie einen Termin zur Entgegennahme einer Einbürgerungsurkunde haben und gleichzeitig am selben Tag einen Pass beantragen möchten, werden Sie gebeten, die in dem Schreiben der Botschaft erwähnten Unterlagen mitzubringen. Sie müssen in diesem Fall keinen gesonderten Termin für den Passantrag vereinbaren.
Abholung von fertigen Pässen
Pässe können ab sofort nur noch montags und mittwochs in der Zeit von 13.45 und 14.45 Uhr abgeholt werden.
Passverlust
Im Falle eines Passverlustes benötigt die Vertretung eine polizeiliche Anzeige über den Verlust des Reisepasses.
Passfotos
Da die Passfotos vorgeschriebene Anforderungen erfüllen müssen, können wir die Annahme von mitgebrachten Fotos nicht gewährleisten. Die Botschaft empfiehlt folgende Fotografen:
Foto Linof, Ibn Gvirol 12, Tel. +972-3-6957589
Foto Shop, Ibn Gvirol 33, Tel. +972-3-5284795.
Bitte tragen Sie sich erst dann in das Terminvergabesystem ein, wenn Sie sicher sind, dass Sie den gewünschten Termin auch einhalten können. Sie erhalten eine automatische Terminbestätitung per E-Mail. Falls Sie einen bereits gebuchten Termin dennoch nicht wahrnehmen können, nutzen Sie bitte die Möglichkeit, den Termin zu stornieren. Den entsprechenden Link finden Sie in Ihrer Bestätigungsmail. Damit wird der Termin für andere Kunden verfügbar.
Unter dem folgenden Link können Sie sich selbst in das Terminvergabesystem der Botschaft eintragen:
Vorsprachen außerhalb eines bestätigten Termins können leider nicht akzeptiert werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag am Tag der Antragstellung vollständig ist und Sie die nötigen Unterlagen vorlegen können. Unvollständige Anträge können leider nicht angenommen werden.
Mit Einführung des Terminvergabesystems werden die Passanträge sowie die dafür notwendigen Unterlagen nur noch elektronisch geführt.