Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland
Nach geltender Rechtslage ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen gegenwärtig keine Personalausweisbehörde. Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnsitz im Inland können bei der für sie zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat einen Reisepass beantragen. Sie können von diesen aber keinen Personalausweis erhalten.
Personalausweise können gegenwärtig nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.
Ihren Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich bei einer Personalausweisbehörde im Inland stellen. Die Anmeldung eines Wohnsitzes im Inland ist hierfür nicht erforderlich. Ein Versand des PIN-Briefs ins Ausland ist möglich. Geben Sie hierfür bitte direkt bei Antragstellung Ihre Lieferanschrift an, da Sie den PIN-Brief ansonsten persönlich in der Personalausweisbehörde abholen müssen. Ein Versand des Personalausweises ist weder in das Ausland noch an eine inländische Adresse möglich. Sie müssen Ihren Personalausweis also grundsätzlich persönlich abholen, können aber auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Im Rahmen der Aushändigung des Personalausweises müssen Sie den Erhalt des PIN-Briefs bestätigen und schriftlich erklären, ob Sie die elektronische Identitätsfunktion (eID) nutzen möchten. Zur Abgabe dieser Erklärungen können Sie ebenfalls eine andere Person bevollmächtigen.
Eine Mustervollmacht finden Sie hier: Mustervollmacht [pdf, 36,28k]
Ab dem 1. Januar 2013 wird das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen die Zuständigkeit für Personalausweisangelegenheiten im Ausland übernehmen.