Staatsangehörigkeitsausweis
Feststellungsverfahren
Im Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit prüft das zuständige Bundesverwaltungsamt, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es wird dabei geprüft, wann und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben.
Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Antragsformulare
Antrag F: Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahre [pdf, 47,33k]
Minderjährige ab 16 Jahre werden in Fragen der Staatsangehörigkeit Volljährigen gleichgestellt; sie geben alle Erklärungen selbst ab.
Antrag FK: Antragsvordruck für Kinder bis 16 Jahre [pdf, 35,93k]
Der Antrag ist von allen Sorgeberechtigen als gesetzliche Vertreter zu unterzeichnen.
Anlage V: Angaben zu deutschen Vorfahren [pdf, 71,11k]
Ergänzungsbogen bei Ableitung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung bzw. Adoption.
Vollmacht für die Durchführung von Staatsangehörigkeitsverfahren [pdf, 109,29k]
Zur Bevollmächtigung eines Dritten.
Die Vordrucke erhalten Sie auch auf der Website des Bundesverwaltungsamts: www.bundesverwaltungsamt.de
Bitte füllen Sie die Antragsformulare deutlich und in deutscher Sprache aus.
Welche Unterlagen sind erforderlich und beizufügen?
Stets beizufügen sind eine einfache Kopie Ihres letzten/aktuellen deutschen und (soweit vorhanden) ausländischen Reisepasses/Personaldokumentes (Seiten mit Passbild und Personalangaben).
Weitere Unterlagen sind abhängig vom Erwerbsgrund, auf den Sie Ihre Staatsangehörigkeit zurückführen. Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren. Viele Ereignisse im Leben des Antragstellers, aber auch seiner Vorfahren können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche bzw. familiäre Ereignisse (z.B. Geburt oder Eheschließung) und/oder politische bzw. rechtliche Entwicklungen (z.B. Sammeleinbürgerungen während des II. Weltkrieges oder Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.
Bevor Sie bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises stellen, lesen Sie bitte das anliegende Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes durch. Sollten Sie noch Fragen haben, steht die Deutsche Botschaft Ihnen gern zur Verfügung (unsere Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie rechts).
Merkblatt zur Festellung der deutschen Staatsangehörigkeit [pdf, 84,22k]
In welcher Form sind die Unterlagen einzureichen?
Urkunden müssen im Original oder in amtlich oder notariell beglaubigter Fotokopie des Originals vorgelegt werden. Fotokopien müssen vollständig sein, das heißt Vorder- und Rückseite der Urkunde müssen vorgelegt werden. Unbeglaubigte Fotokopien und Abschriften werden nicht anerkannt. Originalurkunden können erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens auf besondere Anforderung zurückgegeben werden. Wir empfehlen daher, nur beglaubigte Kopien zu übersenden. Außerdem fügen Sie bitte noch einen kompletten Satz unbeglaubigter Kopien von Antrag und begleitenden Unterlagen/Dokumenten bei.
Wenn die Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers ins Deutsche.
Bitte beachten Sie die weiterführenden Hinweise des Bundesverwaltungsamts (siehe obiges Merkblatt).
Welche Gebühren werden erhoben?
Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit mit Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt in der Regel 25 Euro und wird mit der Entscheidung über den Antrag erhoben. Die Ablehnung des Antrages kostet 18 Euro. Wird der Antrag zurückgenommen nachdem die Bearbeitung bereits aufgenommen wurde, werden ebenfalls 18 Euro fällig.