Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht kennt verschiedene Verlustgründe - unter anderem die freiwillige Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit oder der Eintritt in fremde Streitkräfte. Unter Umständen kann jedoch eine Genehmigung auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt werden.
Verlust durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit
Der häufigste Verlustgrund der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag. Auch die Einwanderung nach Israel (Aliyah) und der damit verbundene Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit kann unter bestimmten Umständen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen. Gegebenenfalls kann vor Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit über die Botschaft eine Genehmigung auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden.
Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte
Geänderte Rechtslage für deutsch-israelische Staatsangehörige seit dem 6. Juli 2011
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann verloren gehen, wenn Sie aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eintreten, wenn Sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit dieses ausländischen Staates haben. Dieser Verlustgrund betraf bis zum 6. Juli 2011 insbesondere deutsch-israelische Doppelstaater, die sich in Israel über die gesetzliche Wehrpflicht hinaus zwischen dem 1. Januar 2000 und 5. Juli 2011 freiwillig verpflichteten. Abgewendet werden konnte der Verlust, indem vor Eintritt in den Freiwilligendienst die Zustimmung der zuständigen deutschen Behörde eingeholt wurde. Am 6. Juli 2011 hat sich für deutsch-israelische Staatsangehörige die Rechtslage geändert.
Verlust durch Legitimation
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 29.11.2006 entschieden, dass die Rechtsvorschriften zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Legitimationen durch einen Ausländer rückwirkend ab dem 01.04.1953 nicht mehr anwendbar sind. Dadurch ergibt sich, dass nichteheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 31.03.1953 von einem Ausländer
legitimiert wurden, ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 29.11.2006
Verlust durch Eheschließung
Deutsche Frauen, die vor dem 23.05.1949 einen Ausländer geheiratet haben, haben die deutsche Staatsangehörigkeit auch bei dann eintretender Staatenlosigkeit verloren. Unter Umständen können Sie wieder eingebürgert werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Deutsche Botschaft.
Deutsche Frauen, die zwischen dem 23.05.1949 und dem 31.03.1953 einen Ausländer geheiratet haben, verloren die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn sie dadurch nicht staatenlos wurden. Seit dem 01.04.1953 ist die Eheschließung mit einem Ausländer kein Verlustgrund mehr.
Verlust durch Adoption
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann seit dem 01.01.1977 auch durch Adoption eines deutschen Kindes durch ausländische Eltern verloren gehen. Dies bedeutet, dass Kinder, die vor diesem Termin von ausländischen Staatsangehörigen adoptiert worden sind, die deutsche Staatsangehörigkeit regelmäßig nicht verloren haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft.
Verlust durch Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Ein deutscher Staatsangehöriger kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Voraussetzung ist, dass Sie durch den Verzicht nicht staatenlos werden. Für den Verzicht ist eine schriftliche Erklärung nötig. Gewisse gesetzliche Einschränkungen sind zu beachten. Rechtswirksam ist der Verzicht allerdings nur dann, wenn die Erklärung von der zuständigen Behörde genehmigt und hierüber eine entsprechende Urkunde ausgestellt worden ist, die dem Verzichtenden ausgehändigt worden sein muss. Deutsche, die in Israel leben und auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten wollen, können die Verzichtserklärung über die Deutsche Botschaft an das zuständige Bundesverwaltungsamt senden.
Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit [pdf, 52,46k]