Verfahren, Antragsformulare, Bearbeitungsdauer, Gebühren
Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie für welches Visum vorlegen müssen und was das ganze kostet.
Schengen-Visum
Sie müssen den Visumantrag grundsätzlich persönlich bei der Deutschen Botschaft Tel Aviv mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen.
Erforderliche Unterlagen
- Unterschriebener Reisepass oder ein Reisedokument. Beide müssen noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig sein. Das Visum für Israel muss noch mindestens drei Monate nach Ablauf des Schengen-Visums gültig sein.
- Antragsformular (siehe rechte Randspalte: vollständig ausgefüllt und unterschrieben) mit einem aktuellen Passfoto.
- Reisekrankenversicherung (Einzel oder für Gruppen) mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro, gültig für alle Schengenstaaten. Sitz der Versicherungsgesellschaft muss in der EU sein oder sie muss dort zumindest eine Geschäftsstelle besitzen.
Weitere vorzulegende Unterlagen
a) Für einen privaten/touristischen Besuch
- Nachweiß der Tätigkeit: z.B. Bestätigung des Arbeitgebers über das fortbestehende Arbeitsverhältnis oder Bestätigung der Universität über fortbestehende Einschreibung.
- Finanzierung: Vorlage von aktuellen Kontoauszügen und Gehaltszetteln. Die Finanzierung kann auch durch den Einlader übernommen werden (siehe nächster Punkt).
- Schriftliche Einladung von Verwandten oder Freunden in Deutschland mit Kopie des deutschen Personalausweises (beidseitig) oder Reisepasses mit Aufenthaltstitel. Der Gastgeber kann sich verpflichten, für alle in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen. Als Nachweis hierfür kann er eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 82 ff. Ausländergesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.
- Nachdem der Antrag grundsätzlich befürwortet wurde, ein bestätigtes Hin- und Rückflugticket (einfaches Ticket ist nicht ausreichend) und Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland.
b) Geschäftsbesuch
- Einladung des Geschäftspartners in Deutschland. Wenn möglich, einschließlich der Verpflichtung, alle in Deutschland anfallenden Kosten zu tragen (einschließlich Krankenbehandlung).
- Schreiben der eigenen Firma / des Arbeitgebers über Ihre Anstellung und den Zweck der Geschäftsreise.
- Klärung der Kostenübernahme: Entweder privat, durch Arbeitgeber oder Geschäftspartner in Deutschland.
- Nachdem der Antrag grundsätzlich befürwortet wurde, ein bestätigtes Hin- und Rückflugticket (einfaches Ticket ist nicht ausreichend) und Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland.
c) Reise zu Seminaren, Konferenzen, Ausstellungen etc.
- Einladung der deutschen Organisation, Institution oder Verein.
- Schreiben Ihrer Firma über Ihre Anstellung und Ihren Auftrag.
- Klärung der Kostenübernahme: Entweder privat, durch Arbeitgeber oder Geschäftspartner in Deutschland.
- Nachdem der Antrag grundsätzlich befürwortet wurde, ein bestätigtes Hin- und Rückflugticket (einfaches Ticket ist nicht ausreichend) und Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland.
Die genannten Unterlagen sind die Mindestanforderung. Weitere Unterlagen können in Einzelfällen angefordert werden. Die Botschaft kann nur vollständig ausgefüllte Anträge annehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung eines Visums beträgt in der Regel zwei bis zehn Arbeitstage und ist abhängig von dem Reisezweck und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers.
Gebühren
Die Gebühren für das Visum betragen grundsätzlich 60 Euro, Ausnahmen erfragen Sie bitte bei der Deutschen Botschaft. Die Gebühr ist im jeweiligen Gegenwert in NIS in bar zu zahlen.
Arbeitsvisum
Für Aufenthalte über 90 Tage in Deutschland oder Aufenthalte, die zur Erwerbstätigkeit genutzt werden sollen, sind alle ausländischen Staatsangehörigen (Ausnahme EU-Bürger) visumspflichtig. Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Über das Visum entscheidet die Auslandsvertretung zusammen mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.
Israelische Staatsangehörige sind von der Regel das Visum im Ausland beantragen zu müssen ausgenommen (gem. § 41 AufenthV).
Sie können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Die Beantragung eines Visums vor Einreise bei der Botschaft ist aber weiterhin möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Unterschriebener Reisepass oder ein Reisedokument. Beide müssen noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig sein.
- Zwei Antragsformulare (siehe rechte Randspalte: vollständig ausgefüllt und unterschrieben) mit jeweils einem aktuellen Passfoto.
- Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts in Deutschland mit einer Deckungssumme von mind. 30.000 Euro.
- Arbeitsvertrag oder Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers, dass ein Arbeitsplatzangebot gemacht wurde mit Angabe des Gehalts. Es sollte der Umfang der Arbeit oder eine Beschreibung des Arbeitsplatzes aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
- Diploma, Nachweis Ihrer Qualifikation.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie als Wissenschaftler oder Stipendiat an einer deutschen Forschungseinrichtung/Universität arbeiten/studieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft um zu erfahren, welche Unterlagen Sie benötigen und wie lange die Bearbeitungsdauer sein wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann 2-3 Monate in Anspruch nehmen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig.
Gebühren
Die Gebühren für das Visum betragen grundsätzlich 60 Euro, Ausnahmen erfragen Sie bitte bei der Deutschen Botschaft. Die Gebühr ist im jeweiligen Gegenwert in NIS in bar zu zahlen.
Studentenvisum
Für Aufenthalte über 90 Tage in Deutschland oder Aufenthalte, die zur Erwerbstätigkeit genutzt werden sollen, sind alle ausländischen Staatsangehörigen (Ausnahme EU-Bürger) visumspflichtig. Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Über das Visum entscheidet die Auslandsvertretung zusammen mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.
Israelische Staatsangehörige sind von der Regel, dass Visum im Ausland beantragen zu müssen, ausgenommen (gem. § 41 AufenthV).
Sie können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Die Beantragung eines Visums vor Einreise bei der Botschaft ist aber weiterhin möglich.
Erforderliche Unterlagen (Original mit einfacher Kopie):
- Unterschriebener Reisepass oder ein Reisedokument. Beide müssen noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig sein.
- Zwei Antragsformulare (siehe rechte Randspalte: vollständig ausgefüllt und unterschrieben) mit jeweils einem aktuellen Passfoto.
- Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts in Deutschland mit einer Deckungssumme von mind. 30.000 Euro.
Weitere vorzulegende Unterlagen:
a) Für ein Studenten-/Studienbewerbervisum
- Ein polizeiliches Führungszeugnis ("Teudat Josher") - zweisprachig anfordern
- Schulabschlusszeugnis ("Bagrut") in englischer oder deutscher Übersetzung
- Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs
- Gegebenenfalls Bewerberbescheinigung (BBZ) oder Zulassung zum "Studienkolleg" der deutschen Universität
- Gegebenenfalls Nachweis früherer Studien
- Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Nachweis ausreichender Finanzierung des Studiums (siehe unten)
b) Für ein Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs
- Nachweis, dass Sie sich für eine Sprachkurs mit mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche angemeldet haben (z. B. Anmeldebescheinigung, Quittung über die Bezahlung der Beiträge)
- Nachweis über Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts
- Nachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthalts und des Sprachkurses (siehe unten)
Bitte beachten
Ausländische Studenten dürfen in Deutschland höchstens drei Monate im Jahr Vollzeit, oder 180 Tage im Jahr halbtags arbeiten. Während eines Sprachkurses ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Sollten Sie Ihre Familie mit nach Deutschland nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit der Visastelle der Botschaft Tel Aviv in Verbindung.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Visum, auch wenn alle Unterlagen vorgelegt wurden. Die abschließende Entscheidung wird von der Botschaft und der Ausländerbehörde getroffen. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie um die Vorlage weiterer Unterlagen gebeten werden.
Finanzierung
Das Studium oder der Sprachkurs muss entweder von Ihnen selbst finanziert werden, oder Sie benennen jemanden, der die gesamten Kosten des Studiums trägt.
Sie müssen einen Nachweis beibringen, dass Sie monatliche Beträge erhalten oder eine Summe zur Verfügung haben, die die Kosten eines Studienjahres deckt; die notwendigen monatlichen Kosten entsprechen jeweils dem Höchstsatz der monatlichen Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG), momentan rund 670 Euro pro Monat.
Wenn Ihr Studium von einer Person in Ihrer Heimat finanziert wird, muss diese zur Botschaft kommen, um dort die Bereitschaft und Möglichkeit zur Bestreitung aller Kosten des Studiums während der Durchschnittsstudiendauer nachzuweisen und die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.
Folgende Unterlagen sind zwingend vorzulegen (Original + 1 Kopie):
- Passkopie des Studienbewerbers
- Kontoauszüge (der letzten 3 Monate)
- Gehaltszettel (der letzten 3 Monate)
- bei Selbständigen: Einkommensbestätigung (von Steuerberater bestätigtes Netto-Einkommen der letzten 3 Monate)
- Kontenübersicht
- Ersparnisse
Pensionsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Falls Ihr Studium durch eine Person in Deutschland finanziert wird, muss diese eine Erklärung abgeben, in der sie sich verpflichtet, für die Kosten des Studiums während der Durchschnittsstudiendauer aufzukommen. Die Unterschrift unter dieser Erklärung muss beglaubigt sein.
Falls Sie ein Stipendium erhalten, müssen Sie einen Nachweis hierüber vorlegen.
In jedem Fall muss nachgewiesen sein, dass Ihnen eine monatliche Summe in Deutschland zur Verfügung steht.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig.
Gebühren
Die Gebühren für das Visum betragen grundsätzlich 60 Euro, Stipendiaten sind davon befreit. Weitere Ausnahmen erfragen Sie bitte bei der Deutschen Botschaft. Die Gebühr ist im jeweiligen Gegenwert in NIS in bar zu zahlen.
Familienzusammenführung
Für Aufenthalte über 90 Tage in Deutschland oder Aufenthalte, die zur Erwerbstätigkeit genutzt werden sollen, sind alle ausländischen Staatsangehörigen (Ausnahme EU-Bürger) visumspflichtig. Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Über das Visum entscheidet die Auslandsvertretung zusammen mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.
Israelische Staatsangehörige sind von der Regel das Visum im Ausland beantragen zu müssen ausgenommen (gem. § 41 AufenthV).
Sie können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Die Beantragung eines Visums vor Einreise bei der Botschaft ist aber weiterhin möglich.
Dafür brauchen wir Ihre Heiratsurkunde oder deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder, jeweils mit Apostille und notarieller Übersetzung ins Deutsche. Falls bereits vorhanden, geben Sie Ihre zukünftige Adresse in Deutschland an.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von Deutschen müssen nachweisen, dass sie über einfach Deutschkenntnisse verfügen (z.B. A1 Sprachzertifikat vom Goethe Institut).
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von deutschen und europäischen Staatsangehörigen können in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Als Lebenspartnerschaft gilt auschließlich eine in Deutschland eingetragene gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. In Israel geschlossene Lebenspartnerschaften werden in Deutschland nicht anerkannt.
Bearbeitungsdauer
Das Visum kann meistens innerhalb von 4-6 Wochen erteilt werden.
Gebühren
Keine.