Verfahren, Antragsformulare, Bearbeitungsdauer, Gebühren

Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie für welches Visum vorlegen müssen und was das ganze kostet.

Schengen-Visum

Sie müssen den Visumantrag grundsätzlich persönlich bei der Deutschen Botschaft Tel Aviv mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen.

Erforderliche Unterlagen

- Unterschriebener Reisepass oder ein Reisedokument. Beide müssen noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig sein. Das Visum für Israel muss noch mindestens drei Monate nach Ablauf des Schengen-Visums gültig sein.

- Antragsformular (siehe rechte Randspalte: vollständig ausgefüllt und unterschrieben) mit einem aktuellen Passfoto.

- Reisekrankenversicherung (Einzel oder für Gruppen) mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro, gültig für alle Schengenstaaten. Sitz der Versicherungsgesellschaft muss in der EU sein oder sie muss dort zumindest eine Geschäftsstelle besitzen.

Weitere vorzulegende Unterlagen

a) Für einen privaten/touristischen Besuch

- Nachweiß der Tätigkeit: z.B. Bestätigung des Arbeitgebers über das fortbestehende Arbeitsverhältnis oder Bestätigung der Universität über fortbestehende Einschreibung.

- Finanzierung: Vorlage von aktuellen Kontoauszügen und Gehaltszetteln. Die Finanzierung kann auch durch den Einlader übernommen werden (siehe nächster Punkt). 

- Schriftliche Einladung von Verwandten oder Freunden in Deutschland mit Kopie des deutschen Personalausweises (beidseitig) oder Reisepasses mit Aufenthaltstitel. Der Gastgeber kann sich verpflichten, für alle in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen. Als Nachweis hierfür kann er eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 82 ff. Ausländergesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.

- Nachdem der Antrag grundsätzlich befürwortet wurde, ein bestätigtes Hin- und Rückflugticket (einfaches Ticket ist nicht ausreichend) und Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland.

b) Geschäftsbesuch

- Einladung des Geschäftspartners in Deutschland. Wenn möglich, einschließlich der Verpflichtung, alle in Deutschland anfallenden Kosten zu tragen (einschließlich Krankenbehandlung).

- Schreiben der eigenen Firma / des Arbeitgebers über Ihre Anstellung und den Zweck der Geschäftsreise.

- Klärung der Kostenübernahme: Entweder privat, durch Arbeitgeber oder Geschäftspartner in Deutschland.

- Nachdem der Antrag grundsätzlich befürwortet wurde, ein bestätigtes Hin- und Rückflugticket (einfaches Ticket ist nicht ausreichend) und Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland.

c) Reise zu Seminaren, Konferenzen, Ausstellungen etc.

- Einladung der deutschen Organisation, Institution oder Verein.

- Schreiben Ihrer Firma über Ihre Anstellung und Ihren Auftrag.

- Klärung der Kostenübernahme: Entweder privat, durch Arbeitgeber oder Geschäftspartner in Deutschland.

- Nachdem der Antrag grundsätzlich befürwortet wurde, ein bestätigtes Hin- und Rückflugticket (einfaches Ticket ist nicht ausreichend) und Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland.

Die genannten Unterlagen sind die Mindestanforderung. Weitere Unterlagen können in Einzelfällen angefordert werden. Die Botschaft kann nur vollständig ausgefüllte Anträge annehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung eines Visums beträgt in der Regel zwei bis zehn Arbeitstage und ist abhängig von dem Reisezweck und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers.

Gebühren

Die Gebühren für das Visum betragen grundsätzlich 60 Euro, Ausnahmen erfragen Sie bitte bei der Deutschen Botschaft. Die Gebühr ist im jeweiligen Gegenwert in NIS in bar zu zahlen.

Arbeitsvisum

Für Aufenthalte über 90 Tage in Deutschland oder Aufenthalte, die zur Erwerbstätigkeit genutzt werden sollen, sind alle ausländischen Staatsangehörigen (Ausnahme EU-Bürger) visumspflichtig. Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Über das Visum entscheidet die Auslandsvertretung zusammen mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.  

Israelische Staatsangehörige sind von der Regel das Visum im Ausland beantragen zu müssen ausgenommen (gem. § 41 AufenthV).

Sie können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Die Beantragung eines Visums vor Einreise bei der Botschaft ist aber weiterhin möglich.

Erforderliche Unterlagen 

- Unterschriebener Reisepass oder ein Reisedokument. Beide müssen noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig sein. 

- Zwei Antragsformulare (siehe rechte Randspalte: vollständig ausgefüllt und unterschrieben) mit jeweils einem aktuellen Passfoto. 

- Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts in Deutschland mit einer Deckungssumme von mind. 30.000 Euro. 

- Arbeitsvertrag oder Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers, dass ein Arbeitsplatzangebot gemacht wurde mit Angabe des Gehalts. Es sollte der Umfang der Arbeit oder eine Beschreibung des Arbeitsplatzes aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen. 

- Diploma, Nachweis Ihrer Qualifikation. 

Bitte beachten Sie: Sollten Sie als Wissenschaftler oder Stipendiat an einer deutschen Forschungseinrichtung/Universität arbeiten/studieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft um zu erfahren, welche Unterlagen Sie benötigen und wie lange die Bearbeitungsdauer sein wird.

Bearbeitungsdauer 

Die Bearbeitung kann 2-3 Monate in Anspruch nehmen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig.

Gebühren 

Die Gebühren für das Visum betragen grundsätzlich 60 Euro, Ausnahmen erfragen Sie bitte bei der Deutschen Botschaft. Die Gebühr ist im jeweiligen Gegenwert in NIS in bar zu zahlen.

Studentenvisum

Für Aufenthalte über 90 Tage in Deutschland oder Aufenthalte, die zur Erwerbstätigkeit genutzt werden sollen, sind alle ausländischen Staatsangehörigen (Ausnahme EU-Bürger) visumspflichtig. Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Über das Visum entscheidet die Auslandsvertretung zusammen mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.

Israelische Staatsangehörige sind von der Regel, dass Visum im Ausland beantragen zu müssen,  ausgenommen (gem. § 41 AufenthV).

Sie können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Die Beantragung eines Visums vor Einreise bei der Botschaft ist aber weiterhin möglich.

Erforderliche Unterlagen (Original mit einfacher Kopie): 

- Unterschriebener Reisepass oder ein Reisedokument. Beide müssen noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig sein. 

- Zwei Antragsformulare (siehe rechte Randspalte: vollständig ausgefüllt und unterschrieben) mit jeweils einem aktuellen Passfoto. 

- Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts in Deutschland mit einer Deckungssumme von mind. 30.000 Euro.

Weitere vorzulegende Unterlagen: 

a) Für ein Studenten-/Studienbewerbervisum 

- Ein polizeiliches Führungszeugnis ("Teudat Josher") - zweisprachig anfordern 

- Schulabschlusszeugnis ("Bagrut") in englischer oder deutscher Übersetzung 

- Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs 

- Gegebenenfalls Bewerberbescheinigung (BBZ) oder Zulassung zum "Studienkolleg" der deutschen Universität 

- Gegebenenfalls Nachweis früherer Studien 

- Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse 

- Nachweis ausreichender Finanzierung des Studiums (siehe unten)

b) Für ein Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs 

- Nachweis, dass Sie sich für eine Sprachkurs mit mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche angemeldet haben (z. B. Anmeldebescheinigung, Quittung über die Bezahlung der Beiträge) 

- Nachweis über Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts 

- Nachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthalts und des Sprachkurses (siehe unten) 

Bitte beachten 

Ausländische Studenten dürfen in Deutschland höchstens drei Monate im Jahr Vollzeit, oder 180 Tage im Jahr halbtags arbeiten. Während eines Sprachkurses ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet. 

Sollten Sie Ihre Familie mit nach Deutschland nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit der Visastelle der Botschaft Tel Aviv in Verbindung. 

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Visum, auch wenn alle Unterlagen vorgelegt wurden. Die abschließende Entscheidung wird von der Botschaft und der Ausländerbehörde getroffen. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie um die Vorlage weiterer Unterlagen gebeten werden.

Finanzierung 

Das Studium oder der Sprachkurs muss entweder von Ihnen selbst finanziert werden, oder Sie benennen jemanden, der die gesamten Kosten des Studiums trägt. 

Sie müssen einen Nachweis beibringen, dass Sie monatliche Beträge erhalten oder eine Summe zur Verfügung haben, die die Kosten eines Studienjahres deckt; die notwendigen monatlichen Kosten entsprechen jeweils dem Höchstsatz der monatlichen Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG), momentan rund 670 Euro pro Monat. 

Wenn Ihr Studium von einer Person in Ihrer Heimat finanziert wird, muss diese zur Botschaft kommen, um dort die Bereitschaft und Möglichkeit zur Bestreitung aller Kosten des Studiums während der Durchschnittsstudiendauer nachzuweisen und die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Folgende Unterlagen sind zwingend vorzulegen (Original + 1 Kopie):

- Passkopie des Studienbewerbers 

- Kontoauszüge (der letzten 3 Monate) 

- Gehaltszettel (der letzten 3 Monate) 

- bei Selbständigen: Einkommensbestätigung (von Steuerberater bestätigtes Netto-Einkommen der letzten 3 Monate) 

- Kontenübersicht 

- Ersparnisse 

Pensionsansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Falls Ihr Studium durch eine Person in Deutschland finanziert wird, muss diese eine Erklärung abgeben, in der sie sich verpflichtet, für die Kosten des Studiums während der Durchschnittsstudiendauer aufzukommen. Die Unterschrift unter dieser Erklärung muss beglaubigt sein. 

Falls Sie ein Stipendium erhalten, müssen Sie einen Nachweis hierüber vorlegen. 

In jedem Fall muss nachgewiesen sein, dass Ihnen eine monatliche Summe in Deutschland zur Verfügung steht.

Bearbeitungsdauer 

Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig.

Gebühren 

Die Gebühren für das Visum betragen grundsätzlich 60 Euro, Stipendiaten sind davon befreit. Weitere Ausnahmen erfragen Sie bitte bei der Deutschen Botschaft. Die Gebühr ist im jeweiligen Gegenwert in NIS in bar zu zahlen.

Familienzusammenführung

Für Aufenthalte über 90 Tage in Deutschland oder Aufenthalte, die zur Erwerbstätigkeit genutzt werden sollen, sind alle ausländischen Staatsangehörigen (Ausnahme EU-Bürger) visumspflichtig. Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Über das Visum entscheidet die Auslandsvertretung zusammen mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.  

Israelische Staatsangehörige sind von der Regel das Visum im Ausland beantragen zu müssen ausgenommen (gem. § 41 AufenthV).

Sie können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Die Beantragung eines Visums vor Einreise bei der Botschaft ist aber weiterhin möglich. 

Dafür brauchen wir Ihre Heiratsurkunde oder deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder, jeweils mit Apostille und notarieller Übersetzung ins Deutsche. Falls bereits vorhanden, geben Sie Ihre zukünftige Adresse in Deutschland an. 

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von Deutschen müssen nachweisen, dass sie über einfach Deutschkenntnisse verfügen (z.B. A1 Sprachzertifikat vom Goethe Institut).  

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von deutschen und europäischen Staatsangehörigen können in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten. 

Als Lebenspartnerschaft gilt auschließlich eine in Deutschland eingetragene gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. In Israel geschlossene Lebenspartnerschaften werden in Deutschland nicht anerkannt.

Bearbeitungsdauer

Das Visum kann meistens innerhalb von 4-6 Wochen erteilt werden.

Gebühren 

Keine. 

Disclaimer

Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können.

Verfahren, Antragsformulare, Bearbeitungsdauer, Gebühren

Elektronische Antragserfassung

Application for Schengen Visa

Sie können das Antragsformular für ein Schengen-Visum auch am PC abrufen, online ausfüllen und das ausgefüllte und ausgedruckte Formular in der Visastelle elektronisch einlesen lassen:

Einmal quer durch Deutschland

Logo der Deutschen Zentrale für Tourismus

Wie auch immer Sie unterwegs sein wollen - bei der Deutschen Zentrale für Tourismus erhalten Sie einen ersten Überblick. In Israel zu erreichen unter +972-(0)-3-5135306 (09-13:00 Uhr) oder online.

Autofahren in Deutschland

Autos auf einer Brücke

Wer einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein hat, darf bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland damit Autofahren. Wer in Deutschland einen Wohnsitz begründet und nur einen Führerschein aus einem Staat besitzt, der nicht der EU oder dem EWR angehört, muss sich nach spätestens sechs Monaten einen Führerschein in Deutschland ausstellen lassen.

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Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Die Deutsche Botschaft liegt im Herzen von Tel Aviv. Wie und wann Sie uns erreichen, erfahren Sie hier:

Konsulat

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Konsulat
Anschrift

Deutsche Botschaft Tel Aviv, Daniel Frisch Str. 3, 19. Stock 64731 Tel Aviv, Israel

Telefon
+972-3-6931-313
Fax
+972-3-6931-308

Pass

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Telefonzeiten: Mo-Do 14.00-16.00, Fr 12.00-13.00. Besucherverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.00-11.30 (Mi geschlossen). Zur Beantragung eines Passes benötigen Sie einen Termin, den Sie nur online über unsere Homepage buchen können.

Fertige Pässe können montags und mittwochs zwischen 13.45 und 14.45 abgeholt werden.

Anschrift

Deutsche Botschaft Tel Aviv, Daniel Frisch Str. 3, 19. Stock 64731 Tel Aviv, Israel

Telefon
+972-3-6931-310/311/386
Fax
+972-3-6931-394

Visum

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Visum
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Telefonzeiten: Mo-Fr 11.30-13.30. Besucherverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.30-11.30 (Mi geschlossen).

Anschrift

Deutsche Botschaft Tel Aviv, Daniel Frisch Str. 3, 19. Stock 64731 Tel Aviv, Israel

Telefon
+972-3-6931-307/387
Fax
+972-3-6931-308

Entschädigung (Ghettorenten)

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Entschädigung (Ghettorenten)
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Telefonzeiten: Mo-Fr 9.00-12.00. Besucherverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.30-11.30 (Mi geschlossen). Achtung: Nummernvergabe begrenzt!

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+972-3-6931-308

Personenstand/Namensrecht

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Personenstand/Namensrecht
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Telefonzeiten: Mo-Do 7.30-13.00, Fr 7.30-12.00. Besucherverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.30-11.30 (Mi geschlossen).

Achtung: Für Personenstandsangelegenheiten benötigen Sie einen Termin, den Sie nur online über unsere Homepage buchen können

Anschrift

Deutsche Botschaft Tel Aviv, Daniel Frisch Str. 3, 19. Stock 64731 Tel Aviv, Israel

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+972-3-6931-305/306
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+972-3-6931-308

Staatsangehörigkeit

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Staatsangehörigkeit
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Telefonzeiten: Mo-Do 9.00-15.00, Fr 9.00-12.00. Besucherverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.30-11.30 (Mi geschlossen). Achtung: Für Beantragung der Staatsangehörigkeit benötigen Sie einen  Termin, den Sie nur online über unsere Homepage buchen können.

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Deutsche Botschaft Tel Aviv, Daniel Frisch Str. 3, 19. Stock 64731 Tel Aviv, Israel

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+972-3-6931-320/323
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+972-3-6931-308

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Telefonzeiten: Mo-Do 9.00-15.00, Fr 9.00-12.00. Besucherverkehr: Mo., Di., Do., Fr. (Mi. geschlossen) von 8.30 h bis 11.30 h. Achtung: Für Unterschriftsbeglaubigungen benötigen Sie einen  Termin, den Sie nur online über unsere Homepage buchen können.

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Deutsche Botschaft Tel Aviv, Daniel Frisch Str. 3, 19. Stock 64731 Tel Aviv, Israel

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Sonstiges

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Sonstiges
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Telefonzeiten: Mo-Do 8.00-16.00, Fr 8.00-12.00. Besucherverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.30-11.30 (Mi geschlossen). Achtung: Nummernvergabe begrenzt!

Anschrift

Deutsche Botschaft Tel Aviv, Daniel Frisch Str. 3, 19. Stock 64731 Tel Aviv, Israel

Telefon
+972-3-6931-313
Fax
+972-3-6931-308

Notfälle

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Notfälle
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Außerhalb der offiziellen Dienstzeiten sowie an Feiertagen können Sie in DRINGENDEN NOTFÄLLEN den Bereitschaftsdienst der Botschaft unter der folgenden Telefonnummer erreichen. Bitte beachten Sie, dass unter dieser Nummer keine Visaauskünfte erteilt werden.

Mobiltelefon
+972-57-7257537

Lageplan

Lupe

Und so finden Sie uns:

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Tippende Hand

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