Visum, Einreise, Aufenthalt

Sie möchten privat oder geschäftlich in die Bundesrepublik Deutschland einreisen? Alle Informationen zur Visumspflicht und Anforderungen an die verschiedenen Visa finden Sie hier.

Visumetiketten

Wer benötigt ein Visum?

EU-Bürger benötigen kein Visum zur Einreise nach Deutschland. Staatsangehörige anderer Staaten sind grundsätzlich visumspflichtig. Israelische Staatsangehörige sind von der Visumspflicht befreit, benötigen aber für längere Aufenthalte eine Aufenthaltsgenehmigung.

Application for Schengen Visa

Verfahren, Antragsformulare, Bearbeitungsdauer, Gebühren

Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie für welches Visum vorlegen müssen und was das ganze kostet.

Zoll

Einfuhr und Zoll

Alles was Sie über Zolltarife, Einfuhrbeschränkungen und Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer wissen müssen.

Arbeiten und Lernen in Deutschland

Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, benötigen für einen Aufenthalt in Deutschland mit Zweck der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

Symbolfoto Einwanderung

Zuwanderungsgesetz

Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz enthält Vorschriften zu Einreise und Aufenthalt von Ausländern in das Bundesgebiet, zu möglichen Aufenthaltszwecken sowie zur Aufenthaltsbeendigung und zum Asylverfahren.

Disclaimer

Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können.

Visum, Einreise, Aufenthalt

Einmal quer durch Deutschland

Logo der Deutschen Zentrale für Tourismus

Wie auch immer Sie unterwegs sein wollen - bei der Deutschen Zentrale für Tourismus erhalten Sie einen ersten Überblick. In Israel zu erreichen unter +972-(0)-3-5135306 (09-13:00 Uhr) oder online.

Autofahren in Deutschland

Autos auf einer Brücke

Wer einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein hat, darf bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland damit Autofahren. Wer in Deutschland einen Wohnsitz begründet und nur einen Führerschein aus einem Staat besitzt, der nicht der EU oder dem EWR angehört, muss sich nach spätestens sechs Monaten einen Führerschein in Deutschland ausstellen lassen.

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Tippende Hand

Sie haben Fragen zu Visa, Pässen, Staatsangehörigkeit und anderen Themen? Schreiben Sie uns mit Hilfe des anliegenden Kontaktformulars.