Härteregelungen mit der Jewish Claims Conference (JCC)
Die Jewish Claims Conference (JCC) wurde 1951 mit dem Ziel gegründet, den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus wenigstens ein Mindestmaß an Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen, indem sie sich um finanzielle Entschädigung und Rückerstattung von enteigneten oder verloren gegangenen Besitztümern bemüht.
Seit 1952 hat die Bundesrepublik Deutschland jüdischen Opfern über die JCC mehr als 60 Milliarden USD an Entschädigungsgeldern ausgezahlt.
Härtefonds
1980 wurde der sogenannte "Härtefonds" eingerichtet. Mit der Auswanderung zahlreicher Juden aus der damaligen Sowjetunion nach Israel, in die USA und andere Länder stellte sich die Frage nach Entschädigungsleistungen für diesen Personenkreis. NS-Opfer in den kommunistisch regierten Staaten des Warschauer Paktes waren von der Geltung des BEG ausgenommen worden, und die allerletzte Frist zur Antragsstellung war Ende 1969 abgelaufen.
Angestoßen von einer Entschließung des Deutschen Bundestages erließ die Bundesregierung eine Richtlinie über den Härtefonds: NS-Opfer, die aus von ihnen nicht zu vertretenen Gründen von bisherigen gesetzlichen Entschädigungsleistungen ausgeschlossen waren, konnten unter bestimmten Voraussetzungen eine Einmalleistung in Höhe 5.000 DM beantragen. Die administrative Umsetzung dieser Richtlinie wurde in die Hände der JCC gegeben.
Artikel-2-Fonds
Nach der deutschen Einigung wurde dieses Programm erweitert. Gemäß Artikel 2 der Vereinbarung vom 18. September 1990 zum Einigungsvertrag wurde auch die Möglichkeit laufender Beihilfen in Fällen eines erschwerten Verfolgungsschicksals vorgesehen (Artikel-2-Fonds). NS-Opfer, die für mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager eingesessen haben oder mindestens 18 Monate Ghettohaft erlitten oder unter menschenunwürdigen Bedingungen versteckt gelebt haben, erhalten eine monatliche Zahlung von 291 Euro (in westlichen Ländern) bzw. 240 Euro (in mittel- und osteuropäischen Ländern).
Darüber hinaus wird der JCC jährlich ein Pauschalbetrag zur Unterstützung von Maßnahmen der medizinischen und der Altenpflege für Holocaust-Überlebende gewährt (2010: 55 Millionen Euro, 2011: 110 Millionen Euro; siehe auch Prager Holocaust-Konferenz).
Der Gesamtbetrag für die von der JCC verwalteten Programme wird jährlich neu verhandelt.
Diese sogenannten außergesetzlichen Regelungen, insbesondere zugunsten der Entschädigung jüdischer Verfolgter, umfassen jährlich rund 300 Millionen Euro.