Entschädigung für Zwangsarbeit
Die zentrale Aufgabe der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" war die Auszahlung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und andere Opfer nationalsozialistischen Unrechts. An über 1,66 Millionen Menschen in fast 100 Ländern wurden mit Hilfe der internationalen Partnerorganisationen der Stiftung insgesamt rund 4,4 Mrd. Euro ausgezahlt.
Zur Entschädigung vor allem ehemaliger Zwangsarbeiter wurde durch Gesetz vom 2. August 2000 (zuletzt geändert am 21. Dezember 2006) die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ) errichtet und mit einem Stiftungsvermögen von insgesamt 5,16 Milliarden Euro ausgestattet. Dieser Beitrag wurde von der Bundesrepublik Deutschland und von deutschen Unternehmen aufgebracht.
Aufgabe der Stiftung ist es, über Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewährung von Leistungen an Betroffene bereitzustellen. Für die Annahme und Prüfung von Anträgen sind einzelne Partnerorganisationen zuständig.
Um eine zügige Auszahlung zu gewährleisten, war die Aufnahme einer Antragsfrist zum 31. Dezember 2001 unvermeidbar; in Fällen unverschuldeter Fristversäumung wurde eine Nachfrist bis zum 31. Dezember 2002 gewährt.
Inzwischen sind die Stiftungsmittel nahezu vollständig ausbezahlt worden; rund 1,7 Millionen ehemaliger Zwangsarbeiter des Deutschen Reiches in knapp 100 Ländern haben eine Entschädigung erhalten.
Der überwiegende Teil der Gesamtentschädigungssumme von 4,362 Milliarden Euro ging an ehemalige Zwangsarbeiter in Polen, Russland, Weißrussland und in der Ukraine.
Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. Wer bisher keinen Antrag auf Entschädigung stellen konnte, kann sich an die Jewish Claims Conference oder das israelische Finanzministerium wenden.