Wann kann die Deutsche Botschaft helfen?

In welchen Fällen kann eine deutsche Auslandsvertretung helfen?

Wegen der großen Zahl deutscher Auslandsurlauber haben unsere Auslandsvertretungen bei der konsularischen Betreuung von Hilfesuchenden ein enormes Arbeitspensum zu bewältigen. Im statistischen Mittel halten sich jeden Tag über 6.000 neue deutsche Auslandsurlauber im Amtsbezirk jeder unserer Auslandsvertretungen auf. Botschaften, die pro Jahr mehr als 10.000 aktive Hilfefälle zu bearbeiten haben, sind keine Seltenheit.

Kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken

Gerade in touristischen Zentren kommt es häufig zu Hilfeersuchen, die unsere Auslandsvertretungen mit zum Teil hohen Ansprüchen konfrontieren. Die Vertretungen können und dürfen die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen; sie sind auch keine Filialen deutscher Reisebüros oder deutscher Banken.

Hilfe zur Selbsthilfe

Sie können aber in Notfällen aufgrund ihrer ausgeprägten Orts- und Situationskenntnis Informationen und Ratschläge erteilen und auch selbst tätige Hilfe leisten, damit die Hilfesuchenden möglichst rasch in die Lage versetzt werden, sich aus ihrer Notlage zu befreien. Dank der Verbesserung des internationalen Bankensystems sind heute Geldüberweisungen und Benutzung der Kreditkarten in den entferntesten Winkeln der Erde kaum noch ein Problem, so dass ein großer Teil der täglich anfallenden Hilfefälle mittels einer fundierten Beratung durch Konsularbeamte geregelt werden kann.

Die Ausnahme: Finanzielle Hilfe 

In streng definierten Einzelfällen darf eine deutsche Auslandsvertretung auf der Grundlage des Konsulargesetzes (§ 5 KG) auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Falle zurückzuzahlen. Unbezahlte Hotelrechnungen, Bußgelder oder offene Krankenhausrechnungen darf ein Konsularbeamter grundsätzlich nicht begleichen.

Beistand in Todesfällen

Eine Auslandsvertretung kann nach Todesfällen bei der Identifizierung der Verstorbenen, der Nachlasssicherung und der Überführung mitwirken. Auch hier (§ 9 KG) gilt grundsätzlich die Pflicht zur Rückerstattung der verauslagten Beträge.

Evakuierung im Katastrophenfall

Naturkatastrophen, Großschadensereignisse oder Unruhen machen in einzelnen Fällen auch die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger (§ 6 KG) aus den betroffenen Gebieten notwendig. Von 1996 bis Mitte 2002 hat das Auswärtige Amt an insgesamt 15 Evakuierungsoperationen mitgewirkt und deutsche Staatsangehörige unter anderem aus Sierra Leone, Zentralafrika, Eritrea und den Salomonen evakuiert. Die Teilnahme an einer Evakuierung ist in der Regel freiwillig und kostenpflichtig.

Disclaimer

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Wann kann die Deutsche Botschaft helfen?

Konsulargesetz

Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Die Deutsche Botschaft liegt im Herzen von Tel Aviv. Wie und wann Sie uns erreichen, erfahren Sie hier:

Konsulat

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Deutsche Botschaft Tel Aviv, Daniel Frisch Str. 3, 19. Stock 64731 Tel Aviv, Israel

Telefon
+972-3-6931-313
Fax
+972-3-6931-308

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Telefonzeiten: Mo-Do 14.00-16.00, Fr 12.00-13.00. Besucherverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.00-11.30 (Mi geschlossen). Zur Beantragung eines Passes benötigen Sie einen Termin, den Sie nur online über unsere Homepage buchen können.

Fertige Pässe können montags und mittwochs zwischen 13.45 und 14.45 abgeholt werden.

Anschrift

Deutsche Botschaft Tel Aviv, Daniel Frisch Str. 3, 19. Stock 64731 Tel Aviv, Israel

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+972-3-6931-310/311/386
Fax
+972-3-6931-394

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Telefonzeiten: Mo-Fr 11.30-13.30. Besucherverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.30-11.30 (Mi geschlossen).

Anschrift

Deutsche Botschaft Tel Aviv, Daniel Frisch Str. 3, 19. Stock 64731 Tel Aviv, Israel

Telefon
+972-3-6931-307/387
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+972-3-6931-308

Entschädigung (Ghettorenten)

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Entschädigung (Ghettorenten)
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Telefonzeiten: Mo-Fr 9.00-12.00. Besucherverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.30-11.30 (Mi geschlossen). Achtung: Nummernvergabe begrenzt!

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+972-3-6931-304
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Personenstand/Namensrecht

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Notfälle

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Außerhalb der offiziellen Dienstzeiten sowie an Feiertagen können Sie in DRINGENDEN NOTFÄLLEN den Bereitschaftsdienst der Botschaft unter der folgenden Telefonnummer erreichen. Bitte beachten Sie, dass unter dieser Nummer keine Visaauskünfte erteilt werden.

Mobiltelefon
+972-57-7257537

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