Internationales Recht
Gerechtigkeit ist weltweit Voraussetzung für den inneren Frieden. Daher setzt Deutschland sich für die Stärkung von Völkerrecht und internationaler Gerichtsbarkeit ein.
Humanitäres Völkerrecht
Das Humanitäre Völkerrecht bildet einen wesentlichen Teil des Völkerrechts. Mit seiner Hilfe soll das Leiden, das durch Kriege verursacht wird, verringert werden, in dem es die Opfer schätzt und ihnen beisteht soweit dies möglich ist.
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Internationaler Strafgerichtshof
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist ein bedeutendes völkerrechtliches Instrument zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen und damit auch zur Prävention solcher Straftaten.
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Weltrum- und Seerecht, Arktis, Antarktis
Die Nutzung der Weltmeere, der Schutz der Antarktis, die Eroberung des Weltraums - diese Fragen können rechtlich nur in enger Zusammenarbeit aller beteiligten Staaten geklärt werden. 1959 wurde aus diesem Grund ein Antarktisvertrag geschlossen, der Weltraumvertrag stammt aus dem Jahr 1964, und seit 1994 gibt es ein Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.
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Truppenstationierungsrecht
Die Präsenz ausländischer Truppen auf deutschem Hoheitsgebiet bedarf besonderer Rechtsgrundlagen. Auch die Rechtsstellung der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen muss geregelt werden.
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Deutsche Kriegsgräber im Ausland
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist im Auftrag der Bundesregierung tätig. Dabei gilt es, das Gedenken an die Opfer von Gewalt und Krieg zu bewahren und zum Frieden zu mahnen.
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