Schutz der Menschenrechte
Der Schutz der Menschenrechte ist eine Grundvoraussetzung für Frieden, Demokratie und Entwicklung in der Welt.
Deutsche Menschenrechtspolitik folgt einer konkreten Verpflichtung: Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten zu schützen.
Grundsätze
Deutschland und die Europäische Union setzen sich aktiv für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern ein. Mit entsprechenden Leitlinien stellt die EU dabei sicher, dass dieser Schutz langfristig gewährleistet wird.
Schutz von Menschenrechtsverteidigern
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Der Menschenrechtsrat überprüft die Menschenrechtslage der VN-Mitgliedsstaaten und gibt Empfehlungen zur Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen.
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Aktionsfelder des Menschenrechtsschutzes
Die EU-Leitlinien zu Aktionsfeldern des Menschenrechtsschutzes finden Sie hier:
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Beauftragter für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Menschenrechte und humanitäre Hilfe - Markus Löning engagiert sich als Beauftragter der Bundesregierung für diese Themen.
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