Bundeskanzlerin und Bundesregierung
Die Bundeskanzlerin wird vom Bundestag gewählt und leitet die Bundesregierung. Sie trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag und besitzt imVerteidigungsfall die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Seit 2005 ist die CDU-Politikerin Angela Merkel Deutschlands Bundekanzlerin. Sie regiert seit 2009 in einer Koalition aus CDU/CSU und FDP.
Die Bundeskanzlerin ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Die Verfassung räumt ihr das Recht ein, selbst die Minister als die Leiter der wichtigsten politischen Behörden auszuwählen. Die Kanzlerin bestimmt ferner die Anzahl der Ministerien, und er legt deren Zuständigkeiten fest. Sie besitzt die Richtlinienkompetenz.
Richtlinienkompetenz
Die Richtlinienkompetenz umschreibt das Recht der Kanzlerin, verbindlich die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit vorzuschreiben. Mit diesen Befugnissen besitzt die Bundeskanzlerin ein Arsenal von Führungsinstrumenten, das dem Vergleich mit der Regierungsmacht der Präsidenten in präsidialen Demokratien standhält.
Dem Parlamentarischen Rat, der 1949 das Grundgesetz beschloss, stand als Vorbild für das Amt des Bundeskanzlers das Bild des britischen Premierministers vor Augen. Dieser verfügt über exakt die gleichen Machtmittel wie die Kanzlerin, doch tatsächlich fällt deren Macht weit hinter die des britischen Premiers zurück. Im parlamentarischen System Großbritanniens regiert immer nur eine Partei, denn das britische Mehrheitswahlsystem begünstigt die stärkste Partei. Im Bundestag besitzt im Regelfall keine Partei die Mehrheit. Für die Kanzlerwahl ist deshalb üblicherweise eine Koalition erforderlich.
Typisch deutsch: Koalitionsregierungen
Der Kanzlerwahl gehen ausführliche Beratungen zwischen den Parteien voraus, die gemeinsam regieren wollen. Hier geht es dann im Einzelnen darum, wie die Ministerien zwischen den Parteien aufgeteilt werden, welche Ministerien beibehalten und welche neu geschaffen werden sollen. Der stärkeren Partei im Regierungsbündnis wird das Recht zugebilligt, den Bundeskanzler zu stellen.
Des Weiteren verständigen sich die Parteien auf die Vorhaben, die sie in den nächsten Jahren in Angriff nehmen wollen. Die Ergebnisse dieser Koalitionsverhandlungen werden in einem Koalitionsvertrag niedergelegt. Erst nach diesen Schritten wird der Bundeskanzler gewählt.
Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien bereiten die Entscheidungen der Bundesregierung vor und begleiten sie. Wenn sich der Vorrat an politischen Gemeinsamkeiten noch vor der Wahl eines neuen Bundestages erschöpft, wird die Ablösung des Bundeskanzlers aktuell.
Misstrauensvotum und Vertrauensfrage
Mit der Ablösung des amtierenden Kanzlers durch ein – konstruktives – Misstrauensvotum muss gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt werden. Diese offensive Aufkündigung des parlamentarischen Vertrauens zwingt die im Bundestag vertretenen Parteien, eine neue, arbeitsfähige Regierungsmehrheit zu bilden, bevor sie den Kanzler stürzt.
Ein Kanzlersturz ist erst zweimal versucht worden, nur einmal, 1982, gelang er: Dem damaligen Kanzler Helmut Schmidt (SPD) wurde das Misstrauen ausgesprochen und Helmut Kohl (CDU) gewählt.
Der Bundeskanzler kann aber auch im Bundestag jederzeit die Vertrauensfrage stellen, um zu prüfen, ob er noch den uneingeschränkten Rückhalt der Regierungsparteien genießt. Verliert der Kanzler diese Vertrauensabstimmung, wenden sich also Teile der Regierungsmehrheit vom Kanzler ab, dann liegt die
Entscheidung, ob der Bundestag aufgelöst wird und damit Neuwahlen stattfinden sollen, beim Bundespräsidenten. Der Bundespräsident kann die im Bundestag vertretenen Parteien auch auffordern, die Bildung einer neuen Regierung zu versuchen.
Eine wirkliche Niederlage bei einer Vertrauensabstimmung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik nicht gegeben. Dreimal gab es jedoch verabredete Niederlagen: Die Abgeordneten der Regierungsparteien oder die Minister enthielten sich der Stimme, um die Regierung zu Fall zu bringen (1972, 1982, 2005). Dieser Weg wurde beschritten, um die nach der Verfassung sonst nicht mögliche vorzeitige Neuwahl des Bundestages zu veranlassen. Er lässt sich nur mit Zustimmung des Bundespräsidenten beschreiten und ist juristisch nicht unumstritten.
Quelle: Tatsachen über Deutschland